Genderhinweis

Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beide Geschlechter.

 

 

 

Allgemeine Informationsvertragsbedingungen

zwischen

Ihnen

(fortan: Informationsbesteller)

und

der Intermarketing Hofer

Fleischbachstrasse 71

4153 Reinach BL

Schweiz

(fortan: Intermarketing Hofer)

 

 

Präambel

 

Intermarketing Hofers Mission ist es, Unternehmen die Zeit zu verschaffen, endlich wieder das zu tun, wofür sie angetreten sind. Daher bietet Intermarketing Hofer Unternehmen an verschiedenen Stellen an, einen sog. Informationsvertrag zu schließen. Dabei verpflichtet sich Intermarketing Hofer gegenüber den Informationsbestellern, sie regelmäßig mit Weiterbildungs- und Schulungsmaterial, aber auch mit allgemeinen Informationen zu versorgen. Hierbei sind vier wesentliche Vertragsbestandteile besonders wichtig: Erstens ist es Intermarketing Hofers Mission, (meist kleine und mittelständische) Unternehmen zu unterstützen, richtet sich das Angebot auf Abschluss eines Informationsvertrages nur an Unternehmen. Zwtens wird der Gegenstand des jeweiligen Informationsvertrages einerseits bei der konkreten Bestellung und ergänzend durch diese Allgemeinen Informationsbedingungen (AIB) bestimmt. Drittens kann der Informationsbesteller den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und formlos beenden. Viertens ist dieser Informationsservice –  sofern nicht anderweitig vereinbart – unentgeltlich.

 

§1 Vertragsgegenstand, Pflichten von Intermarketing Hofer

  1.  Gegenstand des Vertrages ist es, dass Intermarketing Hofer den Informationsbesteller mit Informationen über alle denkbaren Kontaktkanäle (Briefpost, SMS, E-Mail, soziale Netzwerke und vergleichbare Kontaktkanäle) versorgt. Grundsätzlich sind die Themen dieser Informationen durch den konkreten Informationsvertrag (Produkt- und/oder Leistungsbeschreibung) festgelegt. In jedem Fall können dies aber Informationen aus den folgenden Themenbereichen sein: neue Intermarketing Hofer Produktupdates, Anwendung von Intermarketing Hofer und verwandten Produkten Dritter, Unternehmertum, Persönlichkeitsentwicklung, Erfolg, Marketing, Vertrieb, Zeitmanagement, Digitalisierung, Automatisierung, Datenschutz, insbesondere im Hinblick auf die DSGVO, Startups und Unternehmensgründung, verwandte und vergleichbare Themen, Seminare und Webinare von Intermarketing Hofer, Seminare und Webinare Dritter, Empfehlungen geeigneter Produkte Dritter.
  2. Intermarketing Hofer ist mit Blick auf Absatz 1 u.a. auch dazu verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Informationen auch in sozialen Netzwerken und vergleichbaren Kontaktkanälen auszuliefern. Hierfür ist Intermarketing Hofer, soweit technisch möglich, verpflichtet, die E-Mail-Adresse in eine Custom Audience bei facebook oder in eine „similar audience“ bei Goolge hochzuladen und sofern dies möglich ist, auch dort Informationen auszuliefern. Dies gilt vorbehaltlich der Regelung in Absatz 3.
  3. Intermarketing Hofer ist ferner verpflichtet, den Informationsbesteller, sofern diese bereits zu einem Webinar angemeldet ist, im Rahmen der technischen Möglichkeiten nach von Werbeanzeigen für potenzielle neue Webinar- oder Schulungsteilnehmer in facebook oder bei Google auszuschließen. Dazu muss Intermarketing Hofer die E-Mail-Adresse in eine Custom Audience bei facebook oder in eine „similar audience“ bei Goolge hochladen. Bei Werbeanzeigen für potenzielle neue Schulungsteilnehmer werden die Informationsbesteller ausgeschlossen.
  4. Ein Anspruch darauf, dass alle diese Themenbereiche abgedeckt werden besteht nicht.
  5. Ferner schuldet Intermarketing Hofer auch keine Beratung und auch nicht die Prüfung dieser Informationen auf inhaltliche Richtigkeit, sondern nur die Verschaffung der Informationen.

 

 

 §2 Prüfpflicht des Informationsbestellers vor Vertragsschluss, verpflichtender Status: Unternehmen

 Vor Vertragsschluss ist jeder Informationsbesteller verpflichtet, zu prüfen, ob er Unternehmer ist oder ob er den Informationsvertrag für ein Unternehmen, das ihm gehört oder für das er tätig ist, schließt. Nur wenn mindestens eine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt ist, darf er den Informationsvertrag begründen. Schließt er den Informationsvertrag ab, darf Intermarketing Hofer davon ausgehen, dass der Informationsbesteller Unternehmer ist oder wenigstens den Informationsvertrag für ein Unternehmen, das ihm gehört oder für das er tätig ist, schließt.

 

§3 Vertragsschluss

 Der Informationsvertrag kommt zustande, wenn der Informationsbesteller entweder digital, schriftlich oder auf andere eindeutige (u.a. auch konkludente) Form eine Leistung von der Digistore24 GmbH und/oder Intermarketing Hofer abfordert, in deren Produkt- oder Leistungsbeschreibung auf den Abschluss eines Informationsvertrages hingewiesen wird.

  1. Hierbei werden auch diese AIB Bestandteil des Vertrages.

 

§4 Unentgeltlichkeit

 Der Informationsbesteller muss – sofern nicht anderweitig vereinbart – kein Geld für die Beziehung der Informationen zahlen.

 

 §5 Beendigung des Informationsvertrages

  1.  Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Achtung einer Frist kündigen.
  2. Sofern der Kunde parallel Kunde der Digistore24 GmbH ist und über dieses Vertragsverhältnis Zugang zu Intermarketing Hofer erhält, ist der Bestand dieses Informationsvertrages nicht vom Bestand des Vertrages zur Digistore24 GmbH abhängig.

 

§6 Haftung

Intermarketing Hofer haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  1. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Intermarketing Hofer – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.
  2. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
  3. Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
  4. Soweit die Haftung nach den Absätzen 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Intermarketing Hofer.

 

§7 Änderungsvorbehalt

 Intermarketing Hofer ist berechtigt, diese AIB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen oder zur Erweiterung des Informationsangebots oder der Informationskanäle notwendig ist. Über eine Änderung wird der Informationsbesteller unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert. 

Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Informationsbesteller nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis Intermarketing Hofer gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.